Kosten und Ablauf: So kommt die Pflege zu Ihnen
Wenn Pflege zum Thema wird, stellen sich viele Fragen. Auf dieser Seite erklären wir, wer welche Kosten übernimmt und wie die Pflege beginnt. Für Ihre persönliche Situation beraten wir Sie gern am Telefon.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Die Kosten hängen davon ab, welche Leistungen Sie brauchen und wie oft wir kommen. Den größten Teil übernimmt in der Regel die Kranken- oder Pflegekasse.
Die Pflegekasse zahlt Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Für den Pflegedienst gibt es ab Pflegegrad 2 einen monatlich verfügbaren Betrag, die Pflegesachleistung. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist er.
Die Krankenkasse zahlt Behandlungspflege, also medizinische Leistungen wie Wundversorgung oder Injektionen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Was über die Leistungen der Kassen hinausgeht, zahlen Sie selbst. Reicht das Einkommen nicht, kann das Sozialamt Kosten übernehmen.
Diese Leistungen der Pflegekasse können Sie zusätzlich nutzen
- Den Entlastungsbetrag gibt es schon ab Pflegegrad 1. Er ist ein monatlicher Betrag für Betreuung und Hilfe im Haushalt.
- Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 aus einem jährlichen Budget, wenn pflegende Angehörige ausfallen.
- Die Kombinationsleistung hilft, wenn Sie den Betrag für den Pflegedienst nicht ganz ausschöpfen. Dann bekommen Sie einen Teil des Pflegegelds zusätzlich ausgezahlt.
- Wer Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Die Pflegekasse bezahlt ihn.
Die aktuellen Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse. Wir rechnen gern gemeinsam mit Ihnen durch, wie Sie die Leistungen am besten kombinieren.
Noch kein Pflegegrad? So stellen Sie den Antrag
- Antrag stellenSie beantragen den Pflegegrad bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt, die Kasse schickt Ihnen das Formular.
- BegutachtungIn der Regel besucht Sie der Medizinische Dienst oder ein Gutachter der Kasse zu Hause und schätzt ein, wie selbstständig Sie im Alltag sind.
- BescheidDie Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit.
Wir helfen beim Antrag und sind auf Wunsch bei der Begutachtung dabei. Die Pflege kann schon vorher beginnen, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung ohnehin.
So beginnt die Pflege mit Prosalute
- Schritt 1
Erster Kontakt
Sie rufen an oder schreiben uns. Wir fragen, um wen es geht und was gebraucht wird.
- Schritt 2
Erstgespräch bei Ihnen zu Hause
Wir besuchen Sie, lernen die pflegebedürftige Person und die Angehörigen kennen und sehen uns die Situation vor Ort an.
- Schritt 3
Versorgungsplan
Wir legen gemeinsam fest, wann wir kommen und was wir übernehmen.
- Schritt 4
Beginn der Pflege
Unsere Pflegekräfte kommen zu den vereinbarten Zeiten. Wir dokumentieren die Pflege und passen den Plan an, wenn sich etwas ändert.
Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt
Steht die Entlassung bevor, sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses an und nennen Sie uns als Pflegedienst. Der Sozialdienst kann die Überleitung zu uns abstimmen und uns die nötigen Informationen weitergeben. Rufen Sie uns möglichst früh an, damit wir die Versorgung zu Hause gemeinsam vorbereiten können.
Pflegedienst wechseln
Sie sind mit Ihrem jetzigen Pflegedienst nicht zufrieden? Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir besprechen mit Ihnen, ab wann wir übernehmen.
Fragen zu Kosten oder Ablauf?
Wir gehen Ihre Situation gern am Telefon mit Ihnen durch. Rufen Sie uns an.
- Telefon
- 06173 988 96 16
- Mobil
- 0159 06 16 11 31
- Fax
- 06173 988 96 17
- info@prosalute-pflege.de
- Büro
- Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr
Kirchgasse 1, 61476 Kronberg im Taunus
Für unsere Kundinnen und Kunden sind wir über die Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar. In einem medizinischen Notfall wählen Sie immer zuerst 112.
